Das Fest 2016 - ENDLICH!

…und die Spiele gehen weiter…

Termin Sa. 09.07.2016, ca.17 Uhr - natürlich nur bei gutem Wetter.

 

Es ist schon im Gras zu spüren – ihr seid alle schon wieder ganz „spitz“ auf den neuerlichen Event und wollt eure mähtechnischen Fähigkeiten auf ein Neues beweisen.

Doch diesmal finden die Spiele im Rossstand statt und der Name spricht für sich: hier sind keine Ziegen-,  Hühner- und Kleintierzuchtwiesen zu bezwingen - hier sind Pferdestärken, heißblütige Hengste gefragt.

Mit vollstem Einsatz, „Mann“ muss mit dem Werkzeug verschmelzen, nur so kann ein Team gewinnen. 

Wir sind schon auf den diesjährigen Einzug der Gladiatoren gespannt und freuen uns auf einen „sackstarken“ Abend.

 

Michi und Peter

 

Falls wir bei Dir Interesse geweckt haben, so kannst Du Dich -->> HIER <<-- ganz unbürokratisch anmelden. Versuchs Doch, vielleicht bist Du dann 2020 mit von der Partie.

 

Die Spiele können beginnen!

Termin Mi. 03.06. - natürlich nur bei gutem Wetter.

 

Da ihr euch ja die ganzen Wintermonate auf das Event vorbereiten konntet, werdet ihr heuer besonders hart hergenommen ( so wie ihr es eh gern habt ).

 

Es wird wieder tief geschnitten und hoch gestapelt.

Die körperliche Fitness ist bei den ersten Schnitten im Frühjahr sehr wichtig, denn „Mann“ will ja  Frau, Freundin, Nachbarin od. vorbei radelnden  Kleopatras imponieren.   

Leider konnten wir die letzten Wochen gegenteiliges bei unseren Mitgliedern beobachten, was uns natürlich in Kummer und Sorge versetzte.

 

Natürlich erwarten wir auch eure Geräte in bestem Zustand, frisch geölt, poliert und gepudert - nicht so lausig wie letztes Jahr!

Das korrekte Erscheinungsbild unserer Geräte und dessen Besitzer ist unserem Verein sehr wichtig und wird  vom unparteiischen Komitee natürlich bewertet.

 

Einzug ins Festgelände ist ab ca.18:30 geplant.

Festumzug und Treffpunkt im Dorf wird von den Gladiatoren selbst organisiert.

 

Die lange Vorbereitungszeit hat das Org. Team natürlich genutzt um ä ?. ä Bier zu trinken. = Kameradschaftspflege ist auch wichtig - so ischas !

 

Auf faire Spiele freut sich schon das unparteiische Schiedsgericht.

 

Mit einem schnittigen Gruß

 

 

Häbi und Wolfi

 

Der Weg zum Fest 2015

 

Die Klage  gegen ein geführtes Verwaltungsstrafverfahren des obersten Mähhofs - wegen eines säumigen Termindeliktes - wurde  als unanfechtbares und richtig beurteiltes Verfahren eingestuft. In diesem Fall wurde das Strafausmaß wegen nicht ordnungsgemäßer und für die Richter des obersten Mähhofs völlig irrelevanter Beweislage  nicht abgewendet, sondern nach § 103 Abs 2 Rasenmähergesetz massiv verschärft. Es wäre in der Geschichte des obersten Mähhofs das erste Mal, dass dieser eine Fehlentscheidung getroffen hätte. Die massive Erhöhung des Strafausmaßes wurde damit begründet, um gegenüber weiteren Terminversäumnissen abschreckend zu wirken.

Nichts desto trotz und nur dem unermüdlichen und objektiven Einsatz des obersten Mähhofs zu verdanken, steht nun  einem neuerlichen Rasenmäherfest nichts mehr im Wege.

 

Strafverfügung Anfang 2015 auf Grund massiver Terminversäumnis 

Gerichtsverfahren 2013
 
Letztes Jahr hat es mehrere Wochen nach dem Rasenmäherfest einen „Beinahe-Unfall“ gegeben, welcher das "Mähmaschinen-Gericht" beschäftigte.
Der Rasenmäher eines unserer Mitglieder machte nach dem legendären zweiten Rasenmäherfest fragwürdige Geräusche - was tatsächlich auch schon bei anderen Geräten vorgekommen sein soll.
Der versierte Techniker und Besitzer diagnostizierte daraufhin nur "Gras-Verstopfungen“ und setzte das Mähen die nächsten Wochen fort. Nach jedoch immer lauter werdenden Geräuschen entschied sich der Rasenmäherbesitzer doch zu einer genaueren Untersuchung und stellte fest, dass das Messer nicht richtig befestigt war. Dies könnte natürlich zu schwerwiegenden Beschädigungen an umliegenden Gegenständen und auch am eigenen Körper führen, darufhin entschloss er sich zur Anzeige gegen "Unbekannt".
Das orstansäßige Detektiv Büro „Fessler-schnell-ermittelt“ hat binnen kürzester Zeit den Übeltäter anhand intensiver Zeugenbefragungen ermittelt und mit fragwürdigen Methoden ein Geständnis erzwungen. Es wurden uns sogar nicht ganz geheime Fotos zugesandt, auf denen der Übeltäter unter Überwachung des „Beinahe-Geschädigten“ zu sehen ist. Unter diesen Umständen, hat sich der „Oberste Mähhof“ für einen Freispruch des Beschuldigten entschieden, da dieser zum Tatzeitpunkt der Montage alkoholisiert - dadurch nicht zurechnungsfähig war und unter genauester Aufsicht des „Beinahe-Geschädigten“ befand.
Somit ist das Urteil rechtskräftig und der Austragung der nächsten Spiele steht nichts mehr im Wege.